Anmerkung: Benutzen Sie bitte den beigefügten USB-zu-PS/2-Adapter, wenn Sie Windows®95, Windows NT®4.0 oder ein System mit PS/2-Anschlüssen verwenden.
Dieser Treiber unterstützt drei Geräteschnittstellen: PS2, USB und Combo (USB zu PS2). Sie müssen den Treiber für das KeyMaestro Eingabegerät installieren, damit die Maus richtig funktionieren kann.
Wenn Sie die USB-Maus zum ersten Mal anschließen, erkennt das System automatisch eine neue Hardware und das Hardware-Assistent-Fenster erscheint daraufhin. Folgen Sie bitte den Anweisungen des Hardware-Assistents, um den USB-Treiber zu installieren. Sie können sofort die Grundfunktionen der Fernbedienung unter diesem Betriebssystem verwenden, nachdem die Installation abgeschlossen wurde.
Stellen Sie bitte vor der Installation des KeyMaestro Eingabegerätetreibers für diese USB-Maus sicher, dass der USB-Gerätetreiber bereits installiert wurde, damit diese USB-Maus von dem Windows-Betriebssystem erkannt werden kann. Drücken Sie auf eine beliebige Taste, um herauszufinden, ob diese Maus gut funktioniert.
Schieben Sie die Diskette mit der Aufschrift 'Treiber für KeyMaestro Eingabegerät' in Ihr Diskettenlaufwerk.
Öffnen Sie den Windows-Explorer, um 'Setup.exe' auf der Diskette zu suchen.
Klicken Sie doppelt auf "Setup.exe".
Folgen Sie dann den Anweisungen auf dem Bildschirm, um den Treiber zu installieren. Das voreingestellte Installationsverzeichnis ist c:\MMaestro. Sie können während des Setups das Installationsverzeichnis ändern.
Das Setup zeigt eine Meldung an, wenn die Installation erfolgreich vervollständigt wurde. Der Treiber ist geladen, wenn Sie das Treibersymbol
auf der Systemleiste (unten auf dem Bildschirm links) sehen. Das Betriebssystem muss neu gestartet werden.
Denken Sie bitte daran, dass Sie zuerst den Treiber deinstallieren müssen, wenn Sie den Treiber erneut installieren möchten.
Microsoft,
Windows und Windows NT sind eingetragene Warenzeichen der Microsoft Corporation
in den Vereinigten Staaten und/oder anderen Ländern.
Sämtliche andere Warenzeichen sind
Eigentum der jeweiligen Inhaberfirmen und werden hiermit anerkannt.